Beim Innenausbau das Tageslichtkonzept des Gebäudes berücksichtigen bzw. nicht unterwandern und das Bürolayout den Tageslichterfordernissen anpassen
Kategorie
Zielkonflikte
Zielkonflikt: Ist die Gebäudestruktur einmal erstellt, sind Änderungen aufwendig und kostenintensiv. Die Nutzungsflexibilität sinkt.
Details
Als Betreiber können Sie zu einer guten Tageslichtsituation beitragen, indem Sie beim Innenausbau darauf achten, dass
- das Tageslichtkonzept des Gebäudes nicht durch den Einzug von Wänden, die Farbwahl für Oberflächen oder die Möblierung unterwandert sondern unterstützt wird und so weiterhin ausreichend Tageslicht blend- und kontrastfrei in den jeweiligen Raum einfallen kann. Hiebei ist es aber wichtig, dass das entsprechende Konzept bereits in der Planung dokumentiert wird und vom Planer an den Betreiber bzw. von Betreiber zu Betreiber weitergegeben wird.
- Bürolayouts so gewählt werden, dass die Nutzung zu den vorhandenen Beleuchtungssituationen passt. Naheliegenderweise ist es zwecks Tageslichtverfügbarkeit generell empfehlenswert, jene Flächen, die von den Gebäudenutzenden am häufigsten benutzt werden (Arbeitsplätze) oder speziell der tageslichtunterstützten Erholung dienen sollen (Pausenräume, Caféterias etc.) nach Möglichkeit an der Fassade zu platzieren. Alle anderen Flächen, die selten benutzt werden, können in der Gebäudemitte bzw. im Keller verortet werden - allen voran Nebennutzflächen wie Sanitär- und Technikräume, aber bei knappen Flächenverhältnissen auch Hauptnutzflächen wie Sitzungszimmer. Hierauf ist nicht erst im Betrieb sondern bereits in der Gebäudeplanung zu achten, da die Gebäudetechnik und entsprechende Anschlüsse darauf ausgelegt sein müssen. Die Entscheide zur Verortung der verschiedenen Flächen sollten basierend auf einer professionell durchgeführten nutzerorientierten Bedarfsanalyse gefällt werden.