Im Büroraum vorhandenes Luftvolumen
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Je mehr Volumen ein Raum hat, desto mehr Volumen steht pro Mitarbeitende/r zur Verfügung und desto geringer ist die Gefahr, dass bei hoher Belegung hohe Kohlendioxid-Konzentrationen entstehen. Hohe Räume sind also luftqualitätsförderlich.
Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz regelt die in der Schweiz geltenden Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Gesundheitsschutz. Das Staatssekretariats für Wirtschaft und Arbeit hat dazu eine Wegleitung verfasst, die unter anderem auch Angaben zu den pro Mitarbeitende/r minimal zu gewährleistenden Luftraumvolumina enthält. Bei natürlich belüfteten Räumen werden minimal 12 m3 vorgeschrieben, bei mechanisch belüfteten Räumen 10 m3.