Empfohlene Werte zu messbaren Parametern im Bereich Beleuchtung finden sich in:
- den Wegleitungen zu den Verordnungen 3 zum Arbeitsgesetz: ArGV 3 Art. 15: Beleuchtung, sowie ArGV 3 Art. 15, Anhang
- der SIA 380/4: Elektrische Energie im Hochbau, diese dient als Planungshilfe und zur Optimierung von Elektrizitätsverbrauch in Neu- und Umbauprojekten
- der SN EN 12464-1, diese ist eine Norm zur Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen
Die Dokumente stellen die messbaren Anforderung an die Beleuchtung in Bürogebäuden dar. Diese beziehen sich auf z.B. Lichtmenge, Lichtfarbe oder Blendung. Zusätzlich bestehen weitere nicht messbare Anforderungen an die Beleuchtung, die in Normen und Richtlinien meist nicht vermerkt sind. Unter Beleuchtung werden die weiteren Punkt beschrieben sind.
Zu einer nachhaltigen Beleuchtung gehören auch nicht messbare, atmosphärische Qualitäten. So trägt es beispielsweise dem Wohlbefinden bei, wenn verschiedene Zone (d.h. auch mit verschiedenen Aufgaben) über unterschiedlich Beleuchtungen und Lichtstimmungen verfügen. Ein ganzheitliches Lichtkonzept erfüllt somit nicht nur die messbaren Anforderungen, sondern schafft zusätzliche Qualitäten, die durch Lichtplaner konzipiert, abgewogen und umgesetzt werden.
Orientierung zu weiteren nicht messbaren Anforderungen an die Beleuchtung stellt die Brancheninitiative Licht.de zur Verfügung.